Selbstmedikation

Behandlung durch Laien (Selbstmedikation) und durch Professionelle (Ärzte, Heilpraktiker)

Wir Deutschen haben uns in den letzten Jahrzehnten sehr daran gewöhnt, uns in Gesundheit und Krankheit Ärzten oder Heilpraktikern anzuvertrauen. Besonders im Fall der Krankheit; als Gesunder hält man sich meist eher an das Jesuswort: "Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken". Entsprechend wurden um 1880 die gesetzlichen "Kranken"-Kassen gegründet. Erst seit wenigen Jahren möchten die AOK (Allgemeinen Ortskrankenkassen) als Gesundheitskasse gelten. Das wird nicht ganz einfach sein, denn da zur Gesundheit u.a. auch das tägliche Brot nötig ist, sollten sie dieses Bedürfnis besser nicht zu stillen suchen. Nahrung auf Krankenschein würde sich immens verteuern! Es geht ihnen wohl eher um die Diät - und das heißt nicht allen Krankenkost, sondern "Lebensführung". Gemeint ist: den Körper durch angemessene Bewegung fit zu halten, ihm gesunde, naturgemäße Speisen und Getränke zuzuführen, ihn nicht durch Gifte wie Nikotin und Coffein zu schädigen, ausreichend zu schlafen und den Stress nicht überhand nehmen zu lassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen zur Behandlung vertraglich Ärzte und Krankenhäuser in Anspruch. Niedergelassene Ärzte können diesen Verträgen beitreten innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen; im Krankenhaus stehen die darin angestellten Ärzte für die Versicherten zur Verfügung. Die den Ärzten zustehenden Honorare werden durch Gebührenordnungen geregelt, die entweder staatlich erlassen oder zwischen Kassen und Ärzten ausgehandelt worden sind. Etwas vereinfacht kann man sagen, Gebühren werden für die Behandlung von Kranken gezahlt, die Beratung von Gesunden ist vorerst noch nicht als eine honorarwürdige Leistung vorgesehen.

Wer Arzt ist, das bestimmt die Landesregierung, die Männer und Frauen nach Abschluss des Medizinstudiums an Universitäten die sog. Approbation (Bestallung) erteilt. Medizin heißt auf Deutsch Heilkunde oder Heilkunst. Der Medicus (Arzt) ist also der Heilkundige, der Kranke gesund zu machen unternimmt, was man bekanntlich Heilen nennt. Auch der Heilpraktiker befleißigt sich der Heilkunst, ohne jedoch nicht an einer Universität Medizin studiert zu haben. Er gilt daher bei der Geswetzlichen Krankenversicherung nicht als wissenschaftlich fundiert und wird deshalb von den Krankenkassen nicht in Vertrag genommen. Die meisten privaten Krankenversicherungen pflegen seine Rechnungen jedoch anzuerkennen.

Der Kranke, der eine Behandlung in Anspruch nehmen will, wird als Patient bezeichnet (Latein: der Duldende, Leidende. Griechisch: Pathos: das Leiden). Kann aber der von Krankheit befallene, der aus seiner Sicherheit herausgefallene Mensch mit seinem wohl gar bedrohlichen Zustand mündig umgehen? Kann er dem Arzt gegenüber ein gleichberechtigter Partner sein?

Er müsste sich mit der Problematik einer geschädigten Gesundheit schon beschäftigt haben, bevor er in eine solche Notlage gerät. Er müsste seinen Wissensstand aufgebessert, dem ärztlichen möglichst angeglichen haben. Trotzdem wird ihm die vielfältige Erfahrung fehlen, die der Profi in langer Zeit gewonnen hat. Und er müsste wohl auch die Fähigkeit und den Willen haben, selbst für seine Gesundheit geradezustehen, Mit-Verantwortung zu übernehmen. Und zu seinem Arzt oder Behandler ein Verhältnis erworben haben, in dem dieser nicht allein die Autorität beansprucht, was getan oder unterlassen werden soll.