In welchen Situationen ist Selbstmedikation denn nun angebracht?
Beispiele:
- Wenn eine anfangs ärztlich verordnete Arznei sich bewährt hat, obwohl die Erkrankung nicht ausgeheilt ist und weiterer Behandlung bedarf.
- Die Krankheit ist eigentlich schon abgetan, es bestehen aber noch Beschwerden.
- Die Erkrankung ist nur geringfügig und erscheint ungefährlich.
- Das Befinden ist gestört, obwohl eine Krankheit nicht eindeutig diagnostiziert werden kann.
- Die Arznei hat sich bewährt bei einer früheren Erkrankung, die erneut auftritt.
- Es ist eine Krankheit im Kommen, aber der gewünschte Arzt noch nicht erreichbar.
- Es wird bereits eine Behandlung durchgeführt, aber sie ist schwer verträglich oder lindert die Beschwerden nicht hinreichend.
Natürlich treten bei der Selbstbehandlung auch Gefahren auf. Etwa:
- Der Kranke wiegt sich in Sicherheit, da ja schon etwas gegen die Beschwerden unternommen wird.
- Eine bedrohliche Krankheit wird zu Beginn nicht oder zu spät erkannt.
- Die selbstgewählte Arznei stört oder hindert die vom Arzt verordnete Therapie.
- Die selbstgewählte Arznei weist Risiken oder Nebenwirkungen auf, sodass man doch außer dem Beipackzettel "Arzt oder Apotheker" befragen muss und
gesundheitlich unerwünschte Folgen riskiert.